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! ! ! N E U ! ! ! Indoor-Stadelspielplatz
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Wir bieten unseren Hausgästen und auch Tagesgästen einen Indoor-Spielplatz im 600 m² großen Stadel an. |
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Öffnungszeiten
Täglich von 13.00 Uhr bis 19.00
Uhr nach telefonischer Voranmeldung unter Für Kindergarten- oder Schulgruppen sind wir auch gerne außerhalb der genannten Öffnungszeiten da. |
Eintrittspreise und Nutzungsdauer Kinder : € 3,-- für ca. 2 Stunden Begleitpersonen: frei Hausgäste: frei |
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Verhalten auf dem Spielplatz Der Spielplatz und deren Einrichtungen sind pfleglich und schonend zu behandeln. Das unterschiedliche Alter der Kinder erfordert gegenseitige Rücksichtnahme. Besonders die größeren Kinder haben sich deshalb so zu verhalten, dass die kleineren durch sie keinen Schaden erleiden und ungestört spielen können. Bei der Benutzung des Spielplatzes und beim Aufenthalt auf diesem sind unzumutbare Störungen und Belästigungen anderer zu vermeiden.
Auf dem Indoor-Spielplatz ist insbesondere folgendes untersagt: Hunde oder sonstige Tiere mitzubringen oder sie als Halter bzw. sonst Verantwortlicher im Spielplatzbereich frei Laufen zu lassen. Rauchen bzw. Feuer anzuzünden sowie Feuerwerkskörper oder ähnliche Sprengsätze abzubrennen, gefährliche, insbesondere scharfkantige Gegenstände und Spielsachen, die Verletzungen verursachen können mitzubringen, sich im Spielplatzbereich in betrunkenem Zustand aufzuhalten. Ausschluss von der Benutzung des Spielplatzes Kinder können von der Benutzung des Spielplatzes und deren Einrichtungen für eine bestimmte Zeit oder ganz ausgeschlossen werden, wenn sie oder ihre Aufsichtsberechtigten den obigen Bestimmungen und der Zweckbestimmung des Kinderspielplatzes zuwiderhandeln bzw. den vom Biobauernhof Bruckner oder von den bestellten Aufsichtspersonen getroffenen Anordnungen nicht Folge leisten. Dies gilt auch dann, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.
Schadensersatzansprüche des Eigentümers Wer den Kinderspielplatz oder deren Einrichtungen mutwillig oder fahrlässig beschädigt oder zerstört, ist dem Eigentümer gegenüber zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Für Schäden, welche durch Kinder auf dem Spielplatz mutwillig angerichtet werden, haften deren Eltern nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Haftung des Eigentümers Der Eigentümer haftet bei Verletzungen durch schadhafte Anlagen nur bei eigenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Er haftet nicht für andere Schäden, insbesondere nicht für Verletzungen, die durch falsche Benützung der Anlagen entstehen und die sich Kinder untereinander zufügen. Er haftet nicht für den Verlust von mitgebrachten Gegenständen und Spielsachen. Er haftet nicht für Schäden, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten eines Besuchers entstehen.
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